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Bürgerinnen und Bürger

Aktiv gegen Hate-Speech - Was kann ich tun?

Die Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ richtet sich an Medienredaktionen sowie freie Journalistinnen und Journalisten. Sie unterstützt diese dabei, mögliche rechtswidrige Kommentare und Nachrichten auf ihren Internetseiten und Social-Media-Auftritten an eine zentrale Strafverfolgungsbehörde zu melden. Ausgewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medienhäuser werden von der Staatsanwaltschaft geschult, um strafbare Inhalte zu dokumentieren und an die entsprechende Stelle zu melden.

Doch auch Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, können die Medienhäuser und uns im Kampf gegen Hate Speech unterstützen!


Sie haben folgende Möglichkeiten: 

Wenn Sie auf den Seiten unserer Unterstützerinnen und Unterstützer möglicherweise strafbare Kommentare oder Nachrichten entdecken, weisen Sie das Medienunternehmen bitte darauf hin. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen finden Sie im Impressum der Internetseite. Dort sind manchmal auch Meldefunktionen vorhanden. So tragen Sie aktiv dazu bei, dass die Urheberinnen und Urheber sowie Verfasserinnen und Verfasser von strafbaren Inhalten zur Verantwortung gezogen werden können.

Sie können mögliche Verstöße auch beim entsprechenden Social-Media-Dienst melden. Seit Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) sind viele große Unternehmen verpflichtet, Meldemöglichkeiten anzubieten und diesen Meldungen nachzugehen. Hier haben Sie die Möglichkeit, positiv auf eine Verbesserung der Dienste einzuwirken. Dabei geht es nicht ausschließlich um Hass im Netz, sondern auch um andere Inhalte und Situationen, die Ihnen bei der Nutzung begegnen können.

Bei strafbaren Inhalten können Sie sich direkt an die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder ein Amtsgericht wenden. Für die Entgegennahme von Strafanzeigen ist die örtliche Polizeidienststelle zuständig. Diese finden Sie unter der Rubrik Dienststellensuche auf der Seite der Bayerischen Polizei. Wichtig für die weitere Prüfung der strafrechtlichen Bedeutung und für die Identifizierung der Verfasserin bzw. des Verfassers ist die URL, also die Adresse des entsprechenden Kommentars. Ebenfalls benötigt werden die bekannten Angaben zur Verfasserin bzw. zum Verfasser und der Zusammenhang, in dem der Beitrag erschienen ist.

Bei einem Verstoß gegen deutsches Recht beantragt REspect! beim Netzbetreiber auch die Löschung des Beitrags und bietet weitergehende Informationen sowie Beratung: Hetze melden! Gegen Hetze im Netz. (meldestelle-respect.de)